Beitragsordnung

Abteilungs-, Gruppen- und Kursbeiträge werden ggf. von den entsprechenden Abteilungs- oder Gruppenleitungen festgelegt.

Abweichungen von der vorstehenden Beitragsordnung können in Einzelfällen beim ersten Vorsitzenden beantragt werden. Der Vorstand entscheidet gemeinsam über solche Anträge.

Diese Beitragsordnung wurde auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 04.01.2002 beschlossen.

Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2007 durch Beschluss der 50. ordentliche Mitgliederversammlung vom 26.01.2007 in Kraft. Alle bisherigen Beitragsordnungen werden damit ungültig.